[ein Auszug aus der Zeitschrift "juridikum" nr 2/2011, Verlag Österreich, Seiten 142-145]
Aufbruch der Geschlechterordnung? Hijras: Indiens drittes Geschlecht
Bericht über die 16. Innsbrucker Gender Lecture von Renate Syed [1]
Heidi Siller / Caroline Voithofer
Renate Syed, Indologin und Kulturwissenschaftlerin, führte die zahlreich erschienene Zuhörer_innenschaft am 12. April im Hörsaal 3 der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universität Innsbruck in eine Welt, die auf den ersten Blick jenseits der Bipolarität der Geschlechter und auch der Heteronormativität zu bestehen scheint.
Syed fesselte das Publikum mit Erzählungen über Hijras in Indien und Pakistan. Hijras sind Menschen, geboren in „einem männlichen Körper und mit einer weiblichen Seele“, die sowohl nach ihrem Selbstverständnis als auch nach dem kulturell geteilten Verständnis in Indien und Pakistan weder Mann noch Frau, sondern eben das dritte Geschlecht - Hijra - sind. Hijras repräsentieren Vielfalt: Sie können anatomisch männlich, intersexuell oder androphil sein. Sie können sich zum Beispiel hinsichtlich ihres Körpers und ihrer sexuellen Orientierung unterscheiden. Die idealtypische Hijra lässt sich die männlichen Geschlechtsorgane durch Kastration entfernen. Die davon saugenden Narben zeigen Hijras in der Öffentlichkeit voll Stolz. Generell verstecken sich Hijras nicht, sondern treten in der Öffentlichkeit selbstbewusst auf.
Hijras haben in Indien und Pakistan eine lange Tradition und dienten bis zur britischen Kolonialzeit des 19. Jahrhunderts am Hof der Herrscher. Die Kolonialzeit brachte ihren Ausschluss aus dem staatlichen Recht mit sich. Der Ausschluss gipfelte im Jahr 1871 in der Kriminalisierung von Hijras im „Act No. XXVII for the Registration of Criminal Tribes and Eunuchs“. Erst im Sommer 2009 wurden sie wieder als drittes Geschlecht, „others“ oder „Eunuch“ im staatlichen Personenstands- und Wahlrecht anerkannt. Ausschlaggebend dafür war eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Indiens.
Die fehlende Anerkennung durch das staatliche Recht konnte nichts an ihrer faktischen Existenz ändern. Syed unterschied in ihrem Vortrag drei Räume: den öffentlichen, staatlich regulierten Raum; den familiären, staatlich weniger regulierten Raum; sowie die Hijra-Häuser.
Hijras leben in Hausgemeinschaften mit einer Guru. Die Hijras eines Hauses verstehen sich als Schwestern und unterhalten miteinander keine sexuellen Beziehungen. Die Guru bestimmt die Regeln des Zusammenlebens innerhalb des Hijra-Hauses. Es handelt sich um quasi Hausrechte. Der Zugang zu Hijra-Häusern steht lediglich Hijras und ihren (männlichen) Freiern offen.
In den Biographien von Hijras zeichnet sich ab, dass Kinder oft bereits ab einem Alter von circa drei Jahren wissen, dass sie die männliche Rolle nicht erfüllen können. Oft vergehen aber noch Jahre bis sie sich bewusst werden, dass sie Hijras sind. Meist geschieht dies dadurch, dass sie andere Hijras auf der Strasse sehen oder aus Erzählungen von Hijras erfahren. Dann beginnen sie die Suche nach einer Guru, um die sie werben. Syed beschrieb, dass die Aufnahme in ein Hijra-Haus und die Annahme als Hijra mit meist jahrelangem Werben um die Guru verbunden ist. Die Guru nimmt im Idealverlauf die zwischenzeitlich bereits adoleszenten und anatomisch männlichen jugendlichen als ihre Schülerinnen auf. Die Gurus nehmen keine Kinder oder Jugendliche vor vollendetem 18. Lebensjahr in ihr Haus auf, um Konflikte mit deren Eltern oder der Polizei zu vermeiden.
Auch zwischen den verschiedenen Hijra- Häusern werden über die Gurus Regeln für das Zusammenleben vereinbart. Diese Regeln betreffen etwa das Abgrenzen des Wirkungsraums des einzelnen Hauses im öffentlichen Raum, denn Hijras sind durch ihre Tätigkeiten in der Rest-Gesellschaft vom Staat wirtschaftlich unabhängig. Sie verdienen ihren Unterhalt überwiegend durch Betteln
Die Wirkungsräume zwischen den Hijra-Häusern sind aufgeteilt. Dennoch können zwischen Häusern Konflikte entstehen. Die gemeinsamen Regeln werden in Versammlungen der Gurus vereinbart. Streitigkeiten zwischen den Häusern oder von Hijras mit ihrer Guru werden von eigenen Hijra-Schiedsgerichten entschieden. Diese Schiedsgerichte werden von Hijras organisiert und bestellt. Sie wären also vom staatlichen Recht unabhängig, wenn sie nicht mit dem öffentlichen Raum in Berührung kämen, wie dies etwa bei der Teilnahme an Wahlen oder beim Zugang zum regulären Arbeitsmarkt passiert.
Obwohl sich das dritte Geschlecht „Hijra“ zunächst wie eine Lösung für feministische Fragen entlang der Geschlechtergrenzen anzubieten scheint, tauchen bei näherer Betrachtung doch einige Kritikpunkte auf.
Mag. a Heidi Siller ist Universitätsassistentin und Projektmitarbeiterin am Institut für Psychologie der Universität Innsbruck.
Dr. in Caroline Voithofer ist Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck und Redaktionsmitglied des juridikum.
[1] Die Innsbrucker Gender-Lectures sind unter http://www.geschlechterforschung.at nachhörbar. Renate Syed ist Lektorin an der Universität München.
[2] Syed sprach in diesem Zusammenhang von „Hijra-Pride“.
[3] Nach Syed geben Männer Hijras im öffentlichen Raum aus Furcht Geld. Die Furcht speist sich aus Furcht vor der Hijra an sich sowie aus dem Glauben, dass Männer ihre Fruchtbarkeit verlieren, wenn ihnen eine Hijra ihre Kastrationsnarbe zeigt.
[4] Wir geben jedoch zu bedenken, dass die von uns im Folgenden geäußerte Kritik von unserer „westlich“ geprägten Sicht mitbestimmt ist.
